Rechtsprechung
SG Hildesheim, 18.01.2007 - S 20 KR 47/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R
Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung - …
Auszug aus SG Hildesheim, 18.01.2007 - S 20 KR 47/03
Bei einer solchen Konstellation fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundessozialge-richts (Urteil vom 9. Oktober 2001 - B 1 KR 6/01 R - in NZS 2002, 371 ff), der sich das Gericht anschließt, bereits an einer Rechtsgrundlage für eine Inanspruchnahme der Klä-gerin durch den Leistungserbringer. - LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 4 KR 257/03
Anspruch auf Versorgung mit einer motorisierten passiven Schulterbewegungsschiene …
Auszug aus SG Hildesheim, 18.01.2007 - S 20 KR 47/03
Insoweit hat allerdings das Landessozialge-richt Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 12. Oktober 2005 (Az.: L 4 KR 257/03) ent-schieden, dass Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen keinen Anspruch auf Ver-sorgung mit CPM-Schienen, weil es sich dabei um keine notwendige medizinische Leis-tung iSv § 12 SGB V handelt. - SG Braunschweig, 21.04.2004 - S 6 KR 130/01
Übernahme der Kosten (Miete) einer motorischen Schultergelenkbewegungsschiene; …
Auszug aus SG Hildesheim, 18.01.2007 - S 20 KR 47/03
Die gegenteilige Entschei-dung des Sozialgerichts Braunschweig vom 21. April 2004 (Az.: S 6 KR 130/01) benennt keine mögliche Rechtsgrundlage für eine Inanspruchnahme des Patienten als Leistungs-empfänger, sondern stellt lediglich auf das rein abstrakte Risiko einer abweichenden rechtlichen Würdigung durch ein etwaiges Zivilgericht ab.